IMOTO

Rechtliches

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES IMMOBILIENPORTALS

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Präambel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen den registrierten Nutzern des Immobilienportals https://imoto.at zu der IMOTO GmbH, Josefstädter Straße 9/21, 1080 Wien, Österreich, FN 388817s, UID-Nr.: ATU67660346, E-Mail: support@imoto.at, Tel.: +43 664 2173334 (im Folgenden "IMOTO").

(2) Die aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit im Immobilienportal unter https://imoto.at/agb einseh- sowie speicherbar. Zusätzlich stehen die AGB auch als PDF-Download unter https://imoto.at/agb bereit.

(3) IMOTO stellt im Rahmen seines Leistungsspektrums ein Anzeigeportal für Immobilieninserate ("Immobilienportal") unter der Domain https://imoto.at bereit. Dieses Immobilienportal unterstützt dabei auf vielfältige Weise potentielle Verkäufer bei der Veräußerung ihrer Immobilien und hilft ihnen dabei, einen passenden Käufer zu finden. Käufer profitieren dabei von einer übersichtlichen und leicht zugänglichen Online-Plattform, die es ihnen ermöglicht, kostenfrei und effizient geeignete Immobilienangebote zu durchsuchen.

(4) Grundsätzlich ist der Zugriff auf das Immobilienportal ohne vorherige Registrierung möglich. Um jedoch die Leistungen von IMOTO in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor ein Nutzerkonto angelegt werden. Registrierte Nutzer können das Immobilienportal sowohl zur Suche nach Immobilien als auch zur Veröffentlichung eigener Immobilieninserate nutzen. Die jeweilige Nutzung als Käufer oder Verkäufer (gemeinsam die "Nutzer") ergibt sich aus der konkreten Verwendung des Immobilienportals.

(5) Die gegenständlichen AGB regeln hierbei sowohl allgemeine Bestimmungen für die Nutzung des Immobilienportals als auch besondere Bestimmungen für einzelne Arten der Nutzung des Immobilienportals.

  • Abschnitt I enthält allgemeine Bestimmungen für die Nutzung des Immobilienportals, welche für sämtliche registrierten Nutzer gelten.
  • Abschnitt II enthält spezielle Bestimmungen für Nutzer, die das Immobilienportal zur Suche nach oder zum Erwerb von Immobilien nutzen.
  • Abschnitt III enthält spezielle Bestimmungen für Nutzer, die das Immobilienportal zur Veröffentlichung, Vermarktung oder Veräußerung von Immobilien nutzen.

(6) Ungeachtet der konkreten Nutzung des Immobilienportals ist im Zuge des Registrierprozesses eine explizite Zustimmung zu den vorliegenden AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox erforderlich.

Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenständliche AGB gelten für alle registrierten Nutzer während der Inanspruchnahme des jeweiligen Leistungsspektrums, welches das Immobilienportal sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten bereithalten. Die AGB gelten auch für die Erstellung eines Nutzerkontos im Immobilienportal sowie das daraus entstehende Vertragsverhältnis.

(2) Diese AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Erstellung eines Nutzerkontos zustande. Die erfolgreiche Erstellung eines Nutzerkontos erfolgt durch die Bestätigung des Links in der Registrierungs-E-Mail und somit kommt der Vertrag auch durch die Bestätigung des Links in der Registrierungs-E-Mail zustande (siehe hierzu auch § 5 Abs 6 dieser AGB).

(3) Diese AGB regeln ausschließlich die Rechtsverhältnisse zwischen IMOTO und seinen Nutzern, unabhängig davon, ob diese als Verbraucher (iSd österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ["KSchG"]) einzustufen sind, oder nicht.

(4) Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung von IMOTO ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Zweifel gelten jedenfalls die hier gegenständlichen AGB.

(5) Vertragsbestandteil vorliegender AGB ist ebenfalls die "Kostenübersicht" (einseh- und speicherbar unter https://imoto.at/kosten). Die Kostenübersicht ist allerdings nur Vertragsbestandteil von Verträgen mit Nutzern, die das Immobilienportal zu Verkaufszwecken nutzen (siehe insbesondere Abschnitt III AGB).

§ 2 Änderungen der AGB

(1) IMOTO behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Nutzer werden über Änderungen der AGB spätestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden informiert. Änderungen dieser AGB werden für Nutzer nur dann wirksam, wenn sie diesen zustimmen. Stimmen Nutzer den Änderungen nicht zu, ist IMOTO berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß diesen AGB unter Wahrung einer zweiwöchigen Frist zu kündigen. Die Nutzer werden über die einzelnen Änderungen und über die Folgen einer unterbliebenen Zustimmung informiert. Eine Zustimmung der Nutzer zu den Änderungen der AGB sowie die Einhaltung der vierwöchigen Ankündigungsfrist ist nicht notwendig, wenn

(a) die Änderungen zwingend notwendig sind aufgrund von Änderungen der Rechtslage (rechtskräftige Rechtsprechung, bindende Vorgaben des Gesetzgebers oder bindende behördliche Anordnungen);

(b) die Änderungen objektiv zu keinem Nachteil der Nutzer führen, also die Änderungen aus Sicht des Nutzers als vorteilhaft oder neutral zu werten sind.

§ 3 Vertragsgegenstand und Änderungen des Leistungsspektrums

(1) Durch das Immobilienportal können Nutzer auf ein Anzeigeportal für Immobilieninserate zugreifen, welches als Schnittstelle interessierte Käufer und Verkäufer von Immobilien zusammenbringt. Der konkrete Vertragsgenstand sowie das Leistungsspektrum, welches IMOTO seinen Nutzern bereitstellt, richten sich danach, ob das Immobilienportal im Zusammenhang mit der Suche nach Immobilien (vgl § 14 AGB) oder zur Veröffentlichung, Vermarktung bzw Veräußerung von Immobilien genutzt wird (vgl § 17 AGB).

(2) IMOTO behält sich das Recht vor, das Immobilienportal zu verändern, zu aktualisieren und anzupassen. Dies gilt insbesondere für technische oder inhaltliche Weiterentwicklungen. Die Nutzer stimmen solchen Änderungen bereits im Vorhinein zu.

(3) Für vertragswesentliche, umfangreiche Änderungen bzw Anpassungen wird angenommen, dass die Nutzer den Änderungen zustimmen, wenn diese nicht binnen 30 (dreißig) Tagen Widerspruch an die E-Mail-Adresse von IMOTO erheben (support@imoto.at). Ein solcher Widerspruch stellt einen besonderen Kündigungsgrund dar. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis am auf die Widerspruchsfrist darauffolgenden Monatsende. IMOTO bestätigt den Nutzern den Widerspruch umgehend nach dessen Einlangen per E-Mail.

§ 4 Abwicklung von Geschäftsabschlüssen

(1) IMOTO wirkt im Rahmen des Immobilienportals darauf hin, Interessenten von Immobilientransaktionen zusammenzuführen. Hierbei unterstützt das Immobilienportal Nutzer bei der effektiven Bewerbung ihrer Immobilie und der Suche nach potentiellen Kaufinteressenten. Sofern Nutzer das Immobilienportal zur Veräußerung von Immobilien verwenden, wird IMOTO – in Abweichung vom Geschäftsgebrauch in der Immobilienbranche – als einseitiger Immobilienmakler tätig.

(2) Das Immobilienportal ermöglicht und unterstützt die Kommunikation zwischen Nutzern, um auf einen Geschäftsabschluss hinzuwirken. Nutzer können über das Immobilienportal unverbindliche Anfragen zu angebotenen Immobilien stellen und so ihr Interesse an einer Immobilie bekunden. Sofern ein Nutzer im Anschluss an daraus entstehenden Vertragsverhandlungen ein Kaufangebot für eine angebotene Immobilie abgeben möchte, kann dieses unmittelbar über das Immobilienportal an den jeweiligen Anbieter der Immobilie übermittelt werden. Dem anbietenden Nutzer steht es sodann frei, das Angebot über das Immobilienportal anzunehmen oder abzulehnen. IMOTO nimmt in keinerlei Weise Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zwischen den Nutzern und hat im Besonderen keine Abschlussvollmacht.

(3) Sämtliche Geschäftsabschlüsse über Immobilien, welche unter Nutzung des Immobilienportals angebahnt oder abgeschlossen werden, kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Nutzern zustande. IMOTO ist in keinem Fall Partei derartiger Verträge und übernimmt keine Verantwortung über deren Inhalt.

(4) Alle nachfolgenden rechtlichen Schritte (insbesondere Erstellung der Vertragsurkunde, Übergabe des Kaufpreises, grundbücherliche Durchführung) erfolgen außerhalb des Immobilienportals. Nutzer, die beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben, können den zur Vertragserrichtung beizuziehenden Rechtsbeistand entweder aus den im Nutzerbereich des Immobilienportals abrufbaren Vorschlägen des Plattformbetreibers auswählen, oder einen beliebigen anderen Rechtsbeistand beiziehen. Es ist zulässig, dass die am Immobiliengeschäft beteiligten Nutzer unterschiedliche Rechtsbeistände hinzuziehen. Dies kann etwa insbesondere dann erfolgen, wenn zwischen den Nutzern keine Einigung über die Auswahl des Rechtsbeistandes erzielt wird. Die weitere Abwicklung des Kaufvertrages erfolgt außerhalb des Portals unmittelbar zwischen den beteiligten Nutzern und den jeweiligen Rechtsbeiständen.

(5) Der Plattformbetreiber ist nicht Vertragspartei der Kaufabwicklung und erbringt keine Rechtsberatung. Der Plattformbetreiber übernimmt für diese Schritte keine Verantwortung, empfiehlt jedoch ausdrücklich die anwaltliche Prüfung der Vertragsunterlagen. Die im Nutzerbereich des Immobilienportals angeführten Partnerkanzleien wurden aufgrund ihrer Fachkenntnis und Expertise ausgewählt und stellen lediglich unverbindliche Vorschläge dar.

(6) Nach Annahme des Kaufangebotes werden alle für die Vertragserrichtung erforderlichen Unterlagen an den von den beteiligten Nutzern gewählten Rechtsbeistand zusammen mit einer Bitte um Vertragserrichtung übermittelt. Nach erfolgreicher Weiterleitung an den von den Vertragsparteien gewählten Rechtsbeistand markiert IMOTO die jeweilige Immobilie zunächst als "reserviert". Die Kaufvertragsabwicklung erfolgt außerhalb des Immobilienportals. Sobald die Kaufvertragsurkunde von den Nutzern unterfertigt und IMOTO Mitteilung hierüber erstattet wurde, wird die Immobilie als "verkauft" markiert.

(7) IMOTO trifft keine anwaltliche oder steuerrechtliche Beratungspflicht. Den Nutzern wird ausdrücklich empfohlen, vor Übermittlung/Annahme des Kaufangebotes einen Rechtsbeistand beizuziehen und diesen mit der Prüfung des geplanten Rechtsgeschäftes zu beauftragen.

§ 5 Erstellung und Löschung eines Nutzerkontos

(1) Die Nutzung des Immobilienportals setzt die Erstellung eines Nutzerkontos ("Registrierung") voraus. Ein Nutzer darf nur ein einziges solches persönliches und nicht übertragbares Nutzerkonto eröffnen. Die Registrierung ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Nutzern erlaubt. Der Zugriff auf das Immobilienportal selbst sowie das Durchstöbern der dortigen Inserate erfordert keine Registrierung. Die Kontaktaufnahme zwischen Nutzern sowie die Nutzung weitergehender Funktionen des Immobilienportals setzt hingegen eine Registrierung voraus.

(2) Für die initiale Erstellung des Nutzerkontos ist die Bekanntgabe einiger Daten und Unterlagen erforderlich (zB E-Mail-Adresse; etc). Die personenbezogenen Daten des Nutzerkontos sind stets aktuell zu halten; Veränderungen sind IMOTO unverzüglich bekanntzugeben.

(3) Nutzer müssen vor Veröffentlichung eines Immobilieninserats gegenüber IMOTO bestätigen, dass hinsichtlich der jeweiligen Immobilie derzeit kein Alleinvermittlungsauftrag an einen anderen Immobilienmakler besteht.

(4) Nutzer müssen im Rahmen des Registrierungsprozesses verbindlich bestätigen, dass zwischen ihnen und IMOTO kein familiäres oder wirtschaftliches Nahverhältnis besteht (bspw keine familiären Verflechtungen oder wirtschaftliche Eigentums- bzw Abhängigkeitsverhältnisse). Sollten Nutzer nachträglich von einem solchen Nahverhältnis Kenntnis erlangen, ist IMOTO hierüber umgehend zu informieren.

(5) Im Zuge des Registrierungsprozesses fragt IMOTO die Nutzer ab, ob es sich bei ihnen um Verbraucher oder Unternehmer handelt. Nutzer haben hierbei anzugeben, ob die Nutzung des Immobilienportals im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.

(6) IMOTO führt keine gesonderte Verifizierung durch, ob es sich bei den Nutzern um Verbraucher oder Unternehmer handelt. Die Nutzer geben ihren Status als Selbstauskunft an. Unternehmer werden nach der Selbstauskunft in ihrem Nutzerprofil nach außen sichtbar als Unternehmer gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um die von Nutzern bereitgestellten Informationen. Es wird darauf hingewiesen, dass IMOTO diese Informationen nicht gesondert überprüft. Eine Überprüfung der Informationen durch IMOTO findet nur statt, wenn begründete Anhaltspunkte für Falschangaben vorliegen.

(7) Die Registrierung erfolgt mittels E-Mail-Verifizierung (Double-Opt-in-Verfahren). Es ist die E-Mail-Adresse einzugeben und diese mittels Betätigung der entsprechenden Schaltfläche zu bestätigen. Daraufhin wird dem Nutzer ein E-Mail zugesandt, das der Verifikation der E-Mail-Adresse dient. Darin ist ein Link enthalten, der für eine begrenzte Dauer gültig ist und nur einmal verwendet werden kann. Mit Bestätigung des Links, der die Registrierungs-E-Mail bestätigt, ist der Registrierungsprozess beendet und der Vertrag über das Nutzerkonto gemäß diesen AGB geschlossen. Das heißt der Vertrag kommt erst nach der Bestätigung der Registrierungs-E-Mail und des Links zustande. Unmittelbar nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer Zugriff auf das Nutzerkonto. Jeder Nutzer darf sich nur einmal bei IMOTO registrieren. Registrierungen sind nicht übertragbar und dürfen nur von dem registrierten Nutzer verwendet werden. Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung versendet IMOTO an die Nutzer eine Registrierungsbestätigung mit allen gesetzlich vorgesehenen Informationen.

(8) Durch Verifizierung der E-Mail-Adresse bestätigt der Nutzer, dass

(a) er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der Europäischen Union hat,

(b) er mindestens 18 Jahre alt ist, und

(c) er über kein anderes Nutzerkonto auf dem Immobilienportal verfügt.

(9) Der Nutzer ist verpflichtet seine Zugangsdaten (zB E-Mail-Adresse) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Nutzer hat den Missbrauch bzw die unbefugte Nutzung IMOTO sofort schriftlich zu melden. Bis dahin wird dem Nutzer jeder Zugriff und jede mit seinem Nutzerkonto zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben und Dritten die Nutzung des Immobilienportals nicht mit diesen Zugangsdaten ermöglicht werden.

(10) Nutzer, welche das Immobilienportal zur Veräußerung von Immobilien nutzen, werden ausdrücklich darüber informiert, dass IMOTO – als einseitiger Makler für die Verkäufer tätig wird. Nutzer erhalten diese Informationserteilung auch im Rahmen der Registrierungsbestätigung.

(11) Grundsätzlich steht es Nutzern frei, ihr Nutzerkonto jederzeit zu löschen. Hierdurch verlieren die Nutzer Zugriff auf das Leistungsspektrum von IMOTO. Daten, die nicht weiter zu speichern sind oder nicht auf Basis anderer Rechtsgrundlagen gespeichert werden (müssen), gehen mit der Löschung des Kontos verloren.

(12) Gewisse Pflichten aus diesen AGB, bestehen auch nach Löschung des Nutzerkontos weiter fort. Dies gilt insbesondere für allfällige Entgeltzahlungspflichten jener Nutzer, für welche IMOTO im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Immobilie tätig geworden ist (vgl insbesondere §§ 20 ff AGB).

§ 6 Nutzung des Immobilienportals

(1) Die Nutzung des Immobilienportals ist ausschließlich online möglich. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Immobilienportals können daher Kosten des Datentransfers des Netzbetreibers anfallen, die von den Nutzern selbst zu tragen sind.

(2) Die Nutzung des Immobilienportals setzt die Erstellung eines Nutzerkontos und die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Ausgenommen davon sind lediglich der reine Zugriff auf das Immobilienportal sowie das Stöbern in Inseraten, welche auch ohne Erstellung eines Nutzerkontos möglich sind.

(3) IMOTO räumt den Nutzern das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses begrenzte Recht ein, das Immobilienportal sowie dessen bereitgestellte Inhalte in der jeweils aktuellen Fassung samt Updates und anderen Bestandteilen in Übereinstimmung mit den vorliegenden AGB zu verwenden. Etwaige Rechte des Nutzers an von ihm erstellten und im Immobilienportal veröffentlichten Inhalten bleiben hiervon unberührt.

(4) Der Nutzer darf das Immobilienportal sowie dessen Inhalte nicht verändern, kopieren, zerlegen, neu zusammensetzen, veröffentlichen, nachbauen oder vervielfältigen. Es ist dem Nutzer lediglich gestattet, das Immobilienportal für die Anbahnung von Immobilienkaufverträgen zu nutzen. Dritte sind von dieser Nutzung ausgeschlossen.

(5) Der Nutzer ist nicht berechtigt, von IMOTO bereitgestellte Inhalte (Vorlagen, Informationen, etc) zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten und verleihen, zu senden, aufzuführen, zu bearbeiten oder zur Verfügung zu stellen.

(6) Die Nutzung sämtlicher Inhalte bzw digitaler Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Nutzers.

§ 7 Anwendbare technische Schutzmaßnahmen

IMOTO bietet seinen Nutzern ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes Immobilienportal. In dessen Rahmen wurden diverse technische Schutzmaßnahmen implementiert, welche eine sichere und zuverlässige Bereitstellung des Immobilienportals sicherstellen sollen. Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen etwa:

  • Hosting findet in größtmöglichem Maße innerhalb der Europäischen Union statt: IMOTO verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der europäischen Union. Eine allfällige Drittlandübermittlung von Daten wird Punkt 6.2 ff unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
  • Verschlüsselte Datenübertragung (TLS): IMOTO stellt sicher, dass alle Datenübertragungen zwischen Endgeräten der Nutzer und den Hosting-Servern über eine TLS-Verschlüsselung erfolgen. Die übertragenen personenbezogenen Daten sind für unbefugte Dritte während der Übertragung nicht lesbar;
  • Rollen- und berechtigungsbasierte Zugriffskontrolle: Zugriffsrechte auf Hosting-Systeme und Server-Ressourcen werden auf Basis definierter Rollen (wie etwa Admin, Support, Entwickler) vergeben. Die Benutzer bekommen nur jene Zugriffs- und Bearbeitungsrechte, die bei den Aufgaben erforderlich sind;
  • Protokollierung kritischer Aktionen (Audit-Log): kritische Aktivitäten im Hosting-System (wie beispielsweise An- und Abmeldungen, Zugriffe auf personenbezogene Daten, Konfigurationsänderungen, Lösch- und Berechtigungsaktionen werden über ein Audit-Log protokolliert. Die Einträge enthalten Benutzerkennung, Zeitstempel und Art der Aktion. Diese werden auf einem für unbefugte Eingriffe gesicherten System gespeichert;
  • Regelmäßige Backups und Systemüberwachung: IMOTO führt regelmäßige Backups der personenbezogenen Daten und wesentlichen System- und Konfigurationsdaten durch. Die schnelle Wiederherstellung der Daten nach einem Zwischenfall ist gewährleistet. Die Backups werden in einem gesicherten System gespeichert und unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Maßnahmen geschützt. Eine kontinuierliche Systemüberwachung wird durchgeführt, um den Betrieb, die Verfügbarkeit und die Sicherheit der relevanten Systeme sicherzustellen. Während der Überwachung werden relevante System-Events, Leistungs- und Sicherheitsparameter erfasst und ausgewertet, sodass Störungen erkannt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

§ 8 Haftung

(1) IMOTO leistet keine Gewähr und haftet nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die insbesondere auf unsachgemäße Bedienung des Immobilienportals durch den Nutzer zurückzuführen sind. Im Übrigen richten sich Schadenersatzansprüche des Nutzers und von IMOTO nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in den AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) IMOTO leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit des Immobilienportals. Ausfallszeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme Dritter, höhere Gewalt), die nicht im Einflussbereich von IMOTO liegen und daher von ihm auch nicht zu vertreten sind und durch die das angebotenen Immobilienportal über das Internet nicht erreichbar ist, können nicht ausgeschlossen werden. IMOTO bemüht sich in solchen Fällen um eine zügige Wiederherstellung. Die Nutzer sind verpflichtet, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Endgeräte für die Nutzung des Immobilienportals zu verwenden.

(3) IMOTO haftet für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden unbeschränkt, sofern die Schäden resultieren aus

  • einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung oder
  • die Schäden in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes fallen.

(4) Für Schäden, die von IMOTO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch leicht fahrlässiges Verhalten verursacht wurden und aus einer Verletzung vertraglicher Hauptpflichten resultieren, haftet IMOTO der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Unter vertraglichen Hauptpflichten sind jene Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen.

(5) IMOTO haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Inhalt von Nachrichten, Dateien, Daten oder sonstigen Informationen Dritter, die unter Nutzung der durch IMOTO bereitgestellten Dienstleistungen empfangen, übermittelt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden.

(6) IMOTO haftet nicht für einen bestimmten, geschäftlichen Erfolg des Nutzers und gibt keine Erfolgsversprechungen ab. Sämtliche, während der Inserats- bzw Anzeigenerstellung durch das Immobilienportal abgegebenen Hinweise sind als unverbindlich zu verstehen; hierfür übernimmt IMOTO keinerlei Haftung. IMOTO hat derartige Hinweise nach automatisierten Prozessen, welche auf Basis von Erfahrungs- und Vergleichswerten basieren, erstellt. In keinem Fall sind diese einem tatsächlichen Sachverständigengutachten oder vergleichbaren fachmännischen Beurteilungen im Einzelfall gleichzuhalten. Vielmehr handelt es sich um unverbindliche, automatisiert erstellte Hinweise seitens IMOTOs, die den Nutzern lediglich eine unterstützende Orientierungshilfe bei der Nutzung des Immobilienportals bieten sollen. In jedem Fall empfiehlt IMOTO eine Überprüfung der Inserate bzw Anzeigen durch fachkundige Stellen, im Besonderen was die Preisspannen bzw die zur Verfügung gestellten statistischen Marktinformationen [vgl § 17 (7) AGB] betrifft.

(7) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Preisspanne oder der zur Verfügung gestellten statistischen Marktinformationen. Der Plattformbetreiber haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die aus der Verwertung der Preisspanne entstehen. Die Preisspanne bzw die von IMOTO zur Verfügung gestellten statistischen Marktinformationen erfüllen lediglich die Funktion einer unverbindlichen Orientierungshilfe. Sie stellt eine automatisiert generierte, statistische Marktinformation dar, die keine individuelle Einzelfallprüfung ersetzt. Die Preisspanne ist nicht als alleinige Grundlage für wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen bestimmt. Der Nutzer hat die Geeignetheit und Plausibilität eigenverantwortlich zu prüfen und bei Bedarf eine fachkundige Bewertung einzuholen.

(8) Den Nutzer trifft die alleinige Verantwortung für den Inhalt der von ihm bereitgestellten, verbreiteten, übermittelten, empfangenen oder zugänglich gemachten Nachrichten, Dateien, Daten oder Informationen. Die Nutzer halten IMOTO für sämtliche Schäden, welche diesem aus der Bereitstellung von unrichtigen Informationen oder Mängeln ihrer Rechtsposition (zB fehlende Verfügungsbefugnis über die Immobilien) entstehen, schad- und klaglos.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

(2) Gewährleistungsansprüche gegenüber IMOTO sind zunächst auf Verbesserung oder Austausch beschränkt (primäre Gewährleistungsbehelfe), sofern dies möglich und für IMOTO nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. IMOTO ist berechtigt, die vom Nutzer gewählte Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre und die alternative Abhilfe für den Nutzer keine erheblichen Nachteile mit sich bringt. Schlagen Verbesserung oder Austausch fehl, sind sie unmöglich oder werden sie von IMOTO berechtigterweise verweigert, stehen dem Nutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Preisminderung oder – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Vertragsauflösung zu (sekundäre Gewährleistungsbehelfe). Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 933a ABGB.

(3) Im Übrigen beschränkt sich die Gewährleistung von IMOTO gegenüber den Nutzern auf die dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Darstellung und Bereitstellung der entgeltlich angebotenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Wiedergabe von Inseraten sowie der Verfügbarkeit der bereitgestellten Daten. Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen oder Funktionen des Immobilienportals (wie etwa Suchagenten oder Merklisten) leistet IMOTO keine Gewähr. Für geringfügige Fehler oder Abweichungen, welche die Nutzbarkeit oder den wesentlichen Inhalt eines Inserats nicht erheblich beeinträchtigen, übernimmt IMOTO keine Haftung.

§ 10 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Das zwischen IMOTO und dem Nutzer auf Grundlage der AGB geschlossene Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der zwischen IMOTO und dem Nutzer geschlossene Vertrag wird auf folgende Arten beendet:

(a) Rücktritt vom Vertrag gem § 16 AGB (für Nutzer, welche das Immobilienportal nicht zur Veräußerung von Immobilien nutzen) oder § 25 AGB (für Nutzer, welche Immobilien über das Immobilienportal anbieten, vermarkten oder veräußern);

(b) ordentliche Kündigung durch den Nutzer (Abs 3);

(c) ordentliche Kündigung durch IMOTO (Abs 4);

(d) außerordentliche Kündigung (Abs 5 und 6);

(e) Vertragsbeendigung aufgrund Inaktivität des Nutzers (Abs 7).

(3) Ordentliche Kündigung durch den Nutzer: Der Nutzer kann das Vertragsverhältnis mittels E-Mail an support@imoto.at, aus welcher der Wille zur Vertragsbeendigung eindeutig hervorgeht, unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats ordentlich kündigen. Wird das Vertragsverhältnis vom Nutzer ordentlich gekündigt, wird sein Nutzerkonto nach Ablauf der Kündigungsfrist eingestellt. Der Nutzer kann infolgedessen die Leistungen und Services von IMOTO, für welche ein registriertes Nutzerkonto notwendig ist, nicht mehr nutzen. Für die Maklerverträge mit Nutzern, die Immobilien über das Immobilienportal anbieten, gelten abweichende Kündigungsmodalitäten (vgl § 18 AGB; die Kündigung des Maklervertrags berührt das Nutzerkonto nicht automatisch).

(4) Ordentliche Kündigung durch IMOTO: IMOTO kann das Vertragsverhältnis per E-Mail unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats ordentlich kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Nutzerkonto gelöscht. Der Nutzer kann infolgedessen die Leistungen und Services von IMOTO, für welche ein registriertes Nutzerkonto notwendig ist, nicht mehr nutzen. Für die Maklerverträge mit Nutzern, die Immobilien über das Immobilienportal anbieten, gelten abweichende Kündigungsmodalitäten (vgl § 18 AGB; die Kündigung des Maklervertrags berührt das Nutzerkonto nicht automatisch).

(5) Außerordentliche Kündigung: Es besteht das beiderseitige Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

(6) Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vonseiten IMOTOs gebührt dem Nutzer keinerlei Ersatzanspruch. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für IMOTO unzumutbar ist. Wird das Vertragsverhältnis von IMOTO außerordentlich gekündigt, wird das Nutzerkonto unverzüglich gelöscht. Der Nutzer kann infolgedessen die Leistungen und Services von IMOTO, für welche ein registriertes Nutzerkonto notwendig ist, nicht mehr nutzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(a) der Nutzer wesentliche Vertragspflichten verletzt;

(b) der Nutzer gewerbliche Schutzrechte, geistige Eigentumsrechte oder Namensrechte von IMOTO oder von Rechteinhabern verletzt;

(c) der Nutzer die Dienste missbräuchlich oder in Schädigungsabsicht benutzt oder in einer Weise, die den genannten Arten in ihrer Tragweise vergleichbar ist;

(d) die Tätigkeit des Nutzers im Immobilienportal geeignet ist, andere Nutzer oder Dritte in ihren Rechten, ihrer Persönlichkeit oder sonstigen, damit vergleichbaren Sphären schwer zu beeinträchtigen;

(e) die Aufrechterhaltung des Nutzerkontos aus sonstigen Gründen, die in der Person des Nutzers oder dessen Tätigkeit außerhalb des Immobilienportals begründet sind, geeignet ist, erheblichen Schaden (zB betreffend das öffentliche Ansehen von IMOTO) für IMOTO zu begründen;

(f) der Nutzer es unterlässt, IMOTO über ein bestehendes familiäres oder wirtschaftliches Nahverhältnis zwischen ihnen zu informieren. Darüberhinausgehende Ansprüche von IMOTO bleiben im Falle einer außerordentlichen Kündigung unberührt.

(7) Vertragsbeendigung aufgrund Inaktivität des Nutzers: Meldet sich der Nutzer binnen eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten ab seinem letzten Login nicht erneut in seinem Nutzerkonto an, wird sein Nutzerkonto eingestellt. Der Nutzer kann infolgedessen die Services und Leistungen von IMOTO nicht mehr nutzen, für welche eine aufrechte Registrierung erforderlich ist. Der Nutzer wird spätestens einen Monat vor geplanter Einstellung mittels E-Mail über den geplanten Zeitpunkt der Einstellung sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen informiert. Der Nutzer kann der Einstellung seines Nutzerkontos entgegenwirken, indem er sich spätestens am Tag der geplanten Einstellung in seinem Nutzerkonto anmeldet. Mit Ablauf des Tages des Logins fängt die einjährige Frist neu an zu laufen.

§ 11 Informationen zur Moderation von Inhalten und Beschwerdemanagement

(1) Meldung rechtswidriger Inhalte: Nutzer können Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, über die hierfür vorgesehene Meldefunktion des Immobilienportals oder per E-Mail an support@imoto.at melden. Eine solche Meldung hat eine ausreichende Begründung zu enthalten, welche die Identifizierung des beanstandeten Inhalts ermöglicht. IMOTO prüft eingehende Meldungen innerhalb angemessener Frist und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die weitere Behandlung des gemeldeten Inhalts. IMOTO ist dabei berechtigt, offensichtlich rechtswidrige Inhalte vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen sowie den Zugang hierzu einzuschränken.

(2) Moderation von Inhalten: IMOTO ist berechtigt, Inhalte von Nutzern zu überprüfen, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, dieser AGB oder zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Immobilienportals erforderlich ist. Insbesondere ist IMOTO berechtigt, Inhalte zu entfernen oder deren Veröffentlichung abzulehnen, wenn diese:

  • gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • irreführende oder offensichtlich unrichtige Angaben enthalten,
  • beleidigend, diskriminierend oder sittenwidrig sind oder
  • die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des Immobilienportals beeinträchtigen können. IMOTO ist ferner berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, sofern Nutzer (wiederholt) gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder berechtigte Interessen von IMOTO oder Dritten verstoßen.

(3) Ein wie auch immer gearteter Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Inhalte besteht nicht.

(4) Nutzer können Entscheidungen von IMOTO betreffend die Entfernung, Einschränkung oder Nichtveröffentlichung von Inhalten binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe der jeweiligen Maßnahme beanstanden. Beschwerden sind dabei per E-Mail an support@imoto.at zu adressieren. IMOTO wird eingebrachte Beschwerden binnen angemessener Frist prüfen und dem Nutzer das Ergebnis der Prüfung per E-Mail mitteilen.

§ 12 Zusätzliche Informationen über im Immobilienportal geschlossene Verträge

(1) Ranking von Inseraten: IMOTO kann die Reihenfolge (das "Ranking") der Darstellung von Immobilieninseraten anhand automatisierter Kriterien bestimmen.

(2) Für das Ranking der Darstellung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Aktualität des Inserats;
  • Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen;
  • Qualität und Anzahl der von Nutzern bereitgestellten Lichtbilder;
  • Suchparameter des Nutzers;
  • Regionale Relevanz;
  • Technische Qualitätskriterien.

(3) Verbotene Nutzung: Nutzern ist insbesondere untersagt,

  • Unrichtige oder irreführende Angaben zu Immobilien auf dem Immobilienportal zu veröffentlichen;
  • Automatisierte Systeme zur Datenauslese oder zum massenhaften Abruf von Inhalten einzusetzen;
  • Sicherheitsmechanismen des Immobilienportals zu umgehen;
  • Inhalte einzustellen, welche Rechte Dritter verletzen;
  • das Immobilienportal zu Zwecken zu verwenden, die nicht der Anbahnung oder Durchführung von Immobiliengeschäften dienen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist 1080 in Wien, Österreich.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(4) Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertrag gilt – sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen – das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien, Österreich, als vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(5) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Vertragspunkten unberührt. An Stelle der unwirksamen bzw undurchführbaren Vertragsteile treten diejenigen Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.

Vorbemerkung zu Abschnitt II und III der gegenständlichen AGB

Ungeachtet des Umstandes, dass im Rahmen des Registrierungsprozesses keine fixe Rollenwahl als Käufer oder Verkäufer erfolgt und Nutzer das Immobilienportal sowohl zur Suche nach Immobilien als auch zur Veröffentlichung und Vermarktung eigener Immobilien nutzen können, richten sich die nachstehenden Abschnitte II und III nach der konkreten Nutzung des Immobilienportals durch den jeweiligen Nutzer. Abschnitt II enthält Bestimmungen für Nutzer, welche das Immobilienportal im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien nutzen (nachfolgend "Käufer"). Abschnitt III enthält Bestimmungen für Nutzer, welche Immobilien über das Immobilienportal anbieten, vermarkten oder veräußern (nachfolgend "Verkäufer"). Wiederholt wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen und neuerlich festgehalten, dass IMOTO als einseitiger Immobilienmakler für die Verkäufer tätig wird. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine (digitale) Dienstleistung.

Abschnitt II – Bestimmungen für Käufer

§ 14 Leistungsspektrum für Käufer

(1) Auf die Vorbemerkung zu Abschnitt II wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) IMOTO stellt den Käufern ein modernes, dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Immobilienportal zur Verfügung, welches nach interessanten Objekten durchstöbert werden kann. Der Vertrag mit dem Käufer umfasst somit die Bereitstellung einer Online-Plattform.

(3) IMOTO erklärt gegenüber Käufern, dass es – in Abweichung vom Geschäftsgebrauch in der Immobilienbranche – als einseitiger Makler für die Verkäufer tätig wird; es handelt sich um eine (digitale) Dienstleistung.

(4) Käufer können das von IMOTO bereitgestellte Leistungsspektrum nutzen, um das Immobilienportal nach interessanten Angeboten zu durchstöbern und direkt mit den Verkäufern Kontakt aufzunehmen. Etwa können Käufer durch individuelle Einstellungen und diverse Suchfilter schnell und effizient passende Immobilien finden. Käufer können in weiterer Folge eine unverbindliche Anfrage an potentielle Verkäufer richten und mit diesen im Rahmen des Immobilienportals in Vertragsverhandlungen eintreten. Der genaue Ablauf und die Abwicklung von Geschäftsabschlüssen wird unter § 4 AGB dargestellt.

(5) IMOTO weist die Käufer darauf hin, dass es sämtliche Informationen über die angebotenen Immobilien von den Verkäufern erhalten hat und daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich ist und diese nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft hat.

(6) Sollten die Vertragsverhandlungen zu einem positiven Abschluss kommen, können die Käufer direkt innerhalb des Immobilienportals ein Angebot an die Verkäufer richten. IMOTO stellt hierbei ein systemgeneriertes Kaufanbot bereit, in welche die erforderlichen Spezifika in Freitextfeldern und strukturierten Feldern eingetragen werden können. Den Käufern steht es nicht frei, eigene Vertragsmuster zu verwenden und diese über das Immobilienportal an die Verkäufer zu senden.

(7) IMOTO bietet Käufern dennoch die Möglichkeit, ihr Kaufangebot vor Übermittlung an den Verkäufer durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Den Käufern steht es frei, sich hierfür einer der mit IMOTO kooperierenden Partnerkanzleien oder eines anderweitigen Rechtsbeistands zu bedienen. IMOTO übernimmt für diese Schritte, oder dadurch anfallende Kosten keine Verantwortung. Die Partnerkanzleien wurden aufgrund ihrer Fachkenntnis und Expertise von IMOTO ausgewählt, stellen allerdings nur unverbindliche Empfehlungen vonseiten IMOTOs dar.

(8) IMOTO erhebt für obig dargestellte Leistungen von den Käufern keinerlei Beiträge oder sonstige Gebühren. Die Nutzung des Immobilienportals ist Käufern stets kostenfrei möglich. Kosten, welche ab dem Zeitpunkt der Angebotsannahme auftreten (zB Vertragserrichtungskosten, Rechtsanwalts- und Notargebühren, grundbücherliche Eintragungsgebühren) entstehen außerhalb der Einflusssphäre von IMOTO und richten sich nach den respektiven Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer. Gleiches gilt für Leistungen, welche von Stellen angeboten werden, die von IMOTO verschieden sind (zB Angebotsprüfung durch einen Rechtsbeistand).

§ 15 Pflichten der Käufer

(1) Käufer erklären durch die Übermittlung des Angebotes, dass alle darin enthaltenen Informationen korrekt sind und sie mit dem Verkäufer das darin verkörperte Rechtsgeschäft abschließen möchten. Die Kommunikation sowie die Vertragsverhandlungen erfolgen unmittelbar zwischen den Nutzern, ohne Einwirkung von IMOTO. Käufer leisten Gewähr dafür, dass alle von ihnen bereitgestellten Informationen und Dokumente akkurat und auf dem aktuellen Stand sind.

(2) Käufer sind verpflichtet, IMOTO unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche ab Errichtung und Unterfertigung der Kaufvertragsurkunde vor dem gewählten Rechtsbeistand, über den Geschäftsabschluss zu informieren und IMOTO eine Kopie des unterfertigten Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Kopie des unterfertigten Kaufvertrages ist grundsätzlich innerhalb des Nutzerkontos, oder durch E-Mail an support@imoto.at zu übermitteln.

(3) Käufer sind verpflichtet, Scheinverhandlungen oder sonstiges irreführendes Verhalten zu unterlassen, welches den Geschäftsabschluss mit den Verkäufern auf ihnen zurechenbare Weise vereiteln würde.

(4) Käufer werden gegenüber IMOTO bei Verletzung von Informationspflichten schadenersatzpflichtig.

§ 16 Rücktrittsrecht für Käufer

(1) Sollten Käufer ein Kaufangebot an die Verkäufer richten, welches auf den Erwerb des Eigentums einer Immobilie gerichtet ist und dieses am selben Tag abgeben, an dem die Käufer das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt haben, so können sie von ihrer Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung ihres dringenden Wohnbedürfnisses oder des dringenden Wohnbedürfnisses eines ihrer nahen Angehörigen dienen soll.

(2) Auf Verträge mit Käufern, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von IMOTO geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte), sind die entsprechenden Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ("FAGG") anzuwenden. Grundsätzlich können Käufer – neben einer ordentlichen Kündigung (vgl § 10 AGB), sowie dem in Abs 1 festgehaltenen Kündigungsrecht – von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Vertragsabschluss (Tag der Erstellung des Nutzerkontos; vgl § 5 AGB). Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird.

(3) Nach der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Rahmen des Registrierungsprozesses (vgl § 5 AGB) wird der Käufer mit der Registrierungsbestätigung (vgl § 5 AGB) über sein verbraucherschutzrechtliches Rücktrittsrecht informiert. Zugleich erhält er sämtliche weiteren gesetzlich erforderlichen Informationen nach dem Konsumentenschutzrecht, insbesondere nach dem 2. Abschnitt des FAGG.

(4) Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Käufer können dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Dieses Formular (samt der entsprechenden Widerrufsbelehrung) ist auch im Anhang I dieser AGB vorzufinden oder unter folgender Adresse einseh- und speicherbar: https://imoto.at/widerruf

Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich zu richten an:
IMOTO GmbH
Josefstädter Straße 9/21
1080 Wien
E-Mail: support@imoto.at

Für eine eindeutige Zuordnung sollte die Rücktrittserklärung des Nutzers die bei IMOTO bekannt gegebene E-Mail-Adresse, Namen sowie Wohnadresse enthalten.

Abschnitt III – Bestimmungen für Verkäufer

§ 17 Leistungsspektrum für Verkäufer

(1) Auf die Vorbemerkung zu Abschnitt III wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Im Rahmen des Immobilienportales werden Verkäufer von IMOTO auf vielfältige Weise bei der Veräußerung ihrer Immobilie unterstützt und mit passenden Käufern zusammengeführt. IMOTO wird als einseitiger Immobilienmakler für die Verkäufer tätig. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine (digitale) Dienstleistung.

(3) Durch Zustimmung zu diesen AGB beauftragen die Verkäufer IMOTO mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes mit einem potentiellen Käufer. Gegenstand dieses ist die Namhaftmachung potentieller Interessenten für die vom Verkäufer inserierten Immobilien.

(4) Die von IMOTO bereitgestellten Leistungen werden gegenüber Verkäufern nach den unter §§ 20 ff AGB dargestellten Grundsätzen veranschlagt und abgerechnet. Eine allgemeine Übersicht von Kosten, welche dem Verkäufer zusätzlich erwachsen können, findet sich in der "Kostenübersicht" (einseh- und speicherbar unter https://imoto.at/kosten). Verkäufer müssen diesen Kosten vor der Erstellung ihrer Inserate ausdrücklich durch Betätigung des entsprechenden Buttons ("[INSERAT VERBINDLICH VERÖFFENTLICHEN]") zustimmen.

(5) Verkäufer bedienen sich hierzu zunächst des auf dem Immobilienportal angebotenen Leistungsspektrums, um eine angemessene und wahrheitsgetreue Bewerbung ihrer Immobilie sicherzustellen. IMOTO bemüht sich seinerseits (zB durch Veröffentlichung des Inserats, Eröffnung von Kommunikationsmöglichkeiten mit den Käufern, etc) einen Geschäftsabschluss zwischen den Nutzern zu fördern.

(6) Das auf dem Immobilienportal veröffentlichte Inserat basiert ausschließlich auf den von Verkäufern bereitgestellten Informationen (bspw über Größe, Zustand, Lasten der Immobilie, etc). IMOTO übernimmt keinerlei Haftung für deren Richtigkeit. IMOTO ist nicht verpflichtet, die von Verkäufern erhaltenen Informationen und dessen Verfügungsberechtigung über die angebotene Immobilie nachzuprüfen.

(7) IMOTO unterstützt Verkäufer bei einer angemessenen Aufbereitung und ansprechenden Darstellung der bereitgestellten Informationen. Hierzu stellt IMOTO etwa Preisspannen respektive statistische Marktinformationen bereit, welche auf Basis diverser Faktoren (zB Vergleichsverkäufe; Lage- und Zustandsfaktoren; Markttrends und Zinsentwicklungen) automatisiert erstellt wurden. Darüber hinaus stellt das Immobilienportal Hinweise und Tipps bei der Inserats- bzw Anzeigenerstellung bereit (zB automatisierte Exposés mit Fotos, Highlights, etc). Sämtliche, derartige Angaben stellen nur unverbindliche Hinweise seitens IMOTOs dar, für welche keine Haftung durch IMOTO übernommen wird (vgl insb § 8 AGB).

(8) IMOTO fördert hierbei durch seine Leistungen den Verkauf der auf dem Immobilienportal angebotenen Immobilien, kann allerdings keine Erfolgsgewähr hierfür leisten. Die Entscheidung, mit Käufern von Immobilien ein Geschäft abzuschließen, liegt alleine bei den Verkäufern. Weiters ist IMOTO nicht verpflichtet, sich um die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen zu bemühen.

(9) IMOTO weist die Verkäufer darauf hin, dass es keine Überprüfung der Käufer durchgeführt hat und auch nicht im Stande ist, eine solche durchzuführen. Ob die Verkäufer mit Käufern kontrahieren möchten, obliegt alleine ihrer Verantwortung und Entscheidung.

(10) Im Einklang mit einschlägigen Gesetzesbestimmungen stellt IMOTO alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen, welche für ein Tätigwerden erforderlich sind, in der hierfür vorgesehenen Form schriftlich zur Verfügung.

§ 18 Ordentliche Kündigung durch die Verkäufer bzw IMOTO

(1) Verkäufern steht es jederzeit frei, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, das Maklerverhältnis zu IMOTO zu beenden. Ein Kündigungsersuchen ist schriftlich unter Hinweis auf das Maklerverhältnis an support@imoto.at zu richten.

(2) Sobald IMOTO ein derartiges Ersuchen von Verkäufern erreicht, werden umgehend alle Immobilieninserate bzw -anzeigen aus dem Nutzerkonto der Verkäufer entfernt. Das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufern und IMOTO endet sodann mit Wirksamwerden der Kündigung.

(3) Die Beendigung des Verhältnisses zwischen Verkäufern und IMOTO führt nicht automatisch zur Löschung des Nutzerkontos. Die Löschung des Nutzerkontos richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen Bestimmungen des § 10 der AGB. Kündigen Verkäufer sohin das Vertragsverhältnis auf, ohne jedoch zu bekunden, dass das Nutzerkonto gelöscht wird, bleibt das Nutzerkonto weiterhin bestehen und kann der das Maklerverhältnis aufkündigende Nutzer sodann das Immobilienportal weiterhin zur Suche nach Immobilien nutzen.

(4) Spiegelbildlich behält sich auch IMOTO das Recht vor, jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, das Maklerverhältnis zu Verkäufern zu beenden. IMOTO setzt die Verkäufer hierüber schriftlich in Kenntnis.

(5) Die Deaktivierung oder Entfernung eines Inserats stellt keinen Widerruf im Sinne des FAGG oder KSchG dar und berührt bereits entstandene Vergütungsansprüche von IMOTO nicht.

§ 19 Pflichten der Verkäufer

(1) Verkäufer müssen im Zuge der Registrierung ausdrücklich akzeptieren, IMOTO als einseitigen Immobilienmakler nach den hier festgehaltenen Konditionen beauftragen zu wollen. Die aus dieser Tätigkeit entstehenden Kosten werden unter §§ 20 ff AGB dargestellt und aufgeschlüsselt. Die Verkäufer stimmen den diesbezüglich anfallenden Kosten in der unter § 20 Abs 2 AGB ausgewiesenen Höhe zu.

(2) Verkäufer müssen IMOTO redlich bei seiner Tätigkeit als einseitiger Immobilienmakler unterstützen und von einer Weitergabe von über das Immobilienportal mitgeteilter Geschäftsangelegenheiten an Dritte absehen.

(3) Verkäufer sind verpflichtet, IMOTO unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Errichtung und Unterfertigung der Kaufvertragsurkunde vor dem gewählten Rechtsbeistand, über den Geschäftsabschluss zu informieren und eine Kopie des unterfertigten Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Kopie des unterfertigten Kaufvertrages ist innerhalb des Nutzerkontos, oder durch E-Mail an support@imoto.at zu übermitteln.

(4) Verkäufer leisten gegenüber IMOTO Gewähr, dass sie über sämtliche von ihnen auf dem Immobilienportal veröffentlichten Objekte verfügungsberechtigt sind und alle von ihnen bereitgestellten Informationen und Dokumente akkurat und auf dem aktuellen Stand sind. Verkäufer sind verpflichtet, den aktuellen Zustand der Immobilie (inkl sämtlicher Mängel, Belastungen, etc) wahrheitsgetreu in ihrem Inserat wiederzugeben. Alle diesbezüglichen Informationen sind von Verkäufern aktuell zu halten. IMOTO trifft in diesem Zusammenhang keine Nachforschungspflicht.

(5) Verkäufer werden gegenüber IMOTO bei Verletzung von Informationspflichten schadenersatzpflichtig.

§ 20 Erfolgsabhängige Plattformgebühr

(1) Verkäufer sind verpflichtet, für die Erbringung der unter § 17 AGB genannten Leistungen eine erfolgsabhängige Plattformgebühr an IMOTO zu entrichten. Die erfolgsabhängige Plattformgebühr beträgt 1 % des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises, zuzüglich Umsatzsteuer. Der Anspruch auf die erfolgsabhängige Plattformgebühr entsteht und wird ausschließlich dann fällig, wenn über das inserierte Objekt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und die Kaufvertragsurkunde von Käufer und Verkäufer unterfertigt wurde. Die erfolgsabhängige Plattformgebühr ist nicht zu entrichten, wenn kein Kaufvertrag über das inserierte Objekt zustande kommt.

(2) Berechnungsgrundlage der erfolgsabhängigen Plattformgebühr ist das zwischen dem Verkäufer und Käufer verabschiedete Rechtsgeschäft. Die erfolgsabhängige Plattformgebühr beträgt 1 % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Plattformgebühr ist dabei ausschließlich vom Verkäufer an IMOTO zu entrichten. Sie entsteht nur im Erfolgsfall und wird erst fällig, nachdem die Kaufvertragsurkunde von Verkäufer und Käufer unterfertigt wurde.

(3) Eine Übersicht sonstiger Kosten, welche Verkäufern neben der unter Abs 2 beschriebenen erfolgsabhängigen Plattformgebühr erwachsen können, befinden sich in der "Kostenübersicht" (einseh- und speicherbar unter https://imoto.at/kosten).

§ 21 Verpflichtung zur Zahlung der erfolgsabhängigen Plattformgebühr ohne Vermittlungserfolg

(1) Im Einklang mit § 15 Abs 1 MaklerG entsteht die erfolgsabhängige Plattformgebühr auch in Fällen, in welchen das vermittelte Geschäft zwischen den Nutzern aus bestimmten Gründen nicht zustande kommt.

(2) Verkäufer akzeptieren, dass eine erfolgsabhängige Plattformgebühr auch dann an IMOTO zu entrichten ist, wenn

(a) das vermittelte Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Verkäufer entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt; oder

(b) mit dem vermittelten Käufer ein anderes als ein zweckgleiches Geschäft zustande kommt, dessen Vermittlung in IMOTOs Tätigkeitsbereich fällt; oder

(c) das vermittelte Geschäft nicht mit dem Verkäufer, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Verkäufer dieser die ihm durch das Immobilienportal bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem Käufer, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Käufer dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder

(d) nicht mit dem Käufer zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.

§ 22 Fälligkeit der erfolgsabhängigen Plattformgebühr

(1) Die erfolgsabhängige Plattformgebühr wird, sofern nichts Gegenteiliges mit IMOTO vereinbart wurde, in voller Höhe 14 (vierzehn) Tage nach dem Tag der finalen Unterzeichnung der Vertragsurkunde fällig, welche vor dem gewählten Rechtsbeistand errichtet wurde (vgl § 4 AGB).

(2) Verkäufer sind auch zur Zahlung der Plattformgebühr nach § 20 des vorliegenden Vertrages verpflichtet, wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag über das ursprünglich auf der Plattform angebotene Objekt zwischen den Nutzern zustande kommt und dieser außerhalb des Immobilienportals und/oder ohne Verwendung der durch das Geschäftsmodell von IMOTO vorgesehenen vertraglichen Gestaltungsformen abgeschlossen wird, nachdem der Erstkontakt zwischen den Vertragsparteien durch die Nutzung von IMOTO hergestellt wurde. Diese Verpflichtung ist zeitlich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem erstmaligen Kontakt zwischen den Nutzern über die Plattform begrenzt. Es wird ausdrücklich auf die Tragweite dieser Bestimmung hingewiesen.

(3) Ebenfalls wird die erfolgsabhängige Plattformgebühr unverzüglich in voller Höhe fällig, wenn zwischen Verkäufern und (dem durch das Immobilienportal namhaft gemachten) Käufer zwar nicht das vertragsmäßige, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt.

(4) Falls der vermittelte Käufer binnen zwölf Monaten ab Abschluss eines von IMOTO vermittelten Kaufvertrages eine oder mehrere weitere Räumlichkeit(en) innerhalb des betreffenden Gebäudes oder des aus mehreren Teilen bestehenden Gebäudekomplexes kauft, unabhängig davon, ob diese weiteren Räumlichkeiten mit den ursprünglich vermittelten Räumlichkeiten verbunden sind, so unterliegt dieser zusätzliche Kaufvertrag ebenfalls der mit Verkäufern über die Vermittlung der ursprünglichen Räumlichkeiten geschlossenen Verpflichtung zur Zahlung der erfolgsabhängigen Plattformgebühr. Diesfalls schulden Verkäufer im Ausmaß des zusätzlichen Kaufes einen der erfolgsabhängigen Plattformgebühr entsprechenden Betrag.

(5) Die fällig gewordene erfolgsabhängige Plattformgebühr ist binnen 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag der finalen Unterzeichnung der Vertragsurkunde an IMOTO zu überweisen und muss dabei innerhalb genannter Frist bereits auf dem unter § 24 Abs 4 AGB genannten Konto eingelangt sein. Die Zahlungsmodalitäten nach § 24 AGB sind einzuhalten, andernfalls der Betrag nicht als bei IMOTO eingelangt gilt und Verkäufer allfällige Verzugsfolgen treffen.

§ 23 Entfallen der erfolgsabhängigen Plattformgebühr

(1) Verkäufer haben an IMOTO keine erfolgsabhängige Plattformgebühr zu entrichten, wenn das Rechtsgeschäft aus Gründen nicht zustande kommt oder durchgeführt wird, welche nicht von ihnen zu vertreten sind.

(2) Verkäufer haben in derartigen Fällen nachzuweisen, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen haben, um den Käufer zur Ausführung des Rechtsgeschäftes zu veranlassen.

(3) Sofern Verkäufern der Nachweis nach Abs 2 gelingt, und diese die erfolgsabhängige Plattformgebühr bereits teilweise oder vollständig an IMOTO entrichtet haben, wird IMOTO ihre Rücküberweisung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen veranlassen.

§ 24 Zahlungsmodalitäten

(1) IMOTO bietet zur Überweisung der gemäß § 22 AGB fällig gewordenen erfolgsabhängigen Plattformgebühr grundsätzlich ausschließlich Banküberweisung an.

(2) Das Zahlungsziel ist 14 (vierzehn) Tage ab Zugang der Rechnung. Die Überweisung ist unter Angabe des Verwendungszweckes wie in § 24 (6) AGB auszuführen.

(3) IMOTO behält sich bei jedem Zahlungsvorgang vor, gewisse Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.

(4) Für die Zahlung anfallende Gebühren sind von Verkäufern zu tragen.

(5) Die Überweisung der erfolgsabhängigen Plattformgebühr hat ausschließlich an folgendes Konto zu erfolgen:

Name: IMOTO GmbH
IBAN: AT84 1500 0040 2101 4289
BIC: OBKLAT2L

(6) Der überwiesene Betrag gilt erst dann bei IMOTO eingelangt, wenn der Verwendungszweck der Überweisung nach folgendem Muster angegeben wurde: Verwendungszweck: Rechnungsnummer und Objekt-ID Sofern dieses Muster nicht eingehalten wurde, ist IMOTO eine interne Zuordnung zum Verkäuferkonto nicht möglich und der Betrag wird in voller Höhe automatisch zurückerstattet. In diesem Fall wird die Überweisung so behandelt, als wäre sie nie bei IMOTO eingelangt. Bei Überschreiten der in § 22 AGB genannten Zahlungsfrist treffen Verkäufer allfällige Verzugsfolgen und steht es IMOTO zu, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von Verkäufern zu verlangen.

§ 25 Rücktrittsrecht für Verkäufer

(1) Auf Verträgen mit Verkäufern, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von IMOTO geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte), sind die entsprechenden Bestimmungen des FAGG anzuwenden. Verkäufer können von einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Vertragsabschluss (Tag der Erstellung des Nutzerkontos; vgl § 5 AGB). Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb genannter Frist abgesendet wird.

(2) Das Rücktrittsrecht gem Abs 1 besteht nicht, wenn

  • Verkäufer die vorzeitige Leistungserfüllung von IMOTO ausdrücklich verlangt haben,
  • Verkäufer bestätigen, vom Verlust ihres Rücktrittsrechtes Kenntnis zu haben und diese Bestätigung den Verkäufern auch per E-Mail übermittelt wurde, und
  • vor Ablauf der Rücktrittsfrist Verkäufern bereits ein Käufer namhaft gemacht wurde. Eine solche Namhaftmachung liegt konkret vor, wenn potentielle Käufer mit Verkäufern über das Immobilienportal Kontakt aufgenommen haben. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Verkäufer durch Betätigung der entsprechenden Checkbox ausdrücklich bestätigen, unter Verlust ihres Rücktrittsrechtes interessierte Käufer sehen zu wollen. Ohne eine solche Bestätigung, können Verkäufer interessierte Käufer erst nach Ablauf der 14-tätigen (vierzehn) Rücktrittsfrist sehen.

(3) Verlangt der Verkäufer ausdrücklich, dass IMOTO bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen beginnt, bestätigt er zugleich seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht gemäß § 18 FAGG bei vollständiger Vertragserfüllung durch IMOTO vorzeitig erlischt.

(4) Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse im Rahmen des Registrierungsprozesses (vgl § 5 AGB) werden Nutzer mit der Registrierungsbestätigung (vgl § 5 Abs 4 AGB) über ihr verbraucherschutzrechtliches Rücktrittsrecht informiert. Zugleich werden sämtliche weiteren gesetzlich erforderlichen Informationen nach dem Konsumentenschutzrecht, insbesondere nach dem 2. Abschnitt des FAGG sowie nach § 30b KSchG, übermittelt.

(5) Die Erklärung des Rücktritts von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Verkäufer können dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden. Dieses Formular (samt der entsprechenden Widerrufsbelehrung) ist auch im Anhang I dieser AGB vorzufinden oder unter folgender Adresse einseh- und speicherbar: https://imoto.at/widerruf

Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich zu richten an:
IMOTO GmbH
Josefstädter Straße 9/21
1080 Wien
E-Mail: support@imoto.at

Für eine eindeutige Zuordnung sollte die Rücktrittserklärung des Nutzers die bei IMOTO bekannt gegebene E-Mail-Adresse, Namen sowie Wohnadresse enthalten.

(6) Machen Verkäufer von ihrem Rücktrittsrecht wirksam Gebrauch, nachdem IMOTO auf dessen ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung begonnen und diese (durch Namhaftmachung potentieller Interessenten) vollständig erbracht hat, so haben Verkäufer IMOTO einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

Anhang I: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IMOTO GmbH, Josefstädter Straße 9/21, 1080 Wien, Österreich; support@imoto.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehend beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass IMOTO bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an IMOTO GmbH, Josefstädter Straße 9/21, 1080 Wien, Österreich; support@imoto.at zurück:

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Vertrag abgeschlossen am
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

AGB als PDF herunterladen