1 % nur im Erfolgsfall
Die IMOTO-Plattformgebühr beträgt 1 % des Kaufpreises zzgl. USt und fällt nur an, wenn über IMOTO ein Verkauf zustande kommt.
Stell den Verkaufspreis ein und sieh, wie sich ein Vergleichswert von 3 % und die IMOTO-Plattformgebühr von 1 % zzgl. USt auswirken.
Bei IMOTO zahlst du als Verkäufer eine Plattformgebühr von 1 % des Kaufpreises zzgl. USt. Diese Plattformgebühr fällt nur an, wenn über IMOTO ein Verkauf zustande kommt.
Kommt kein Verkauf über IMOTO zustande, fällt keine IMOTO-Plattformgebühr an.
Der Rechner oben zeigt dir, wie stark sich Prozentpunkte beim Immobilienverkauf in echten Beträgen auswirken können.
1 % zzgl. USt nur im ErfolgsfallDie IMOTO-Plattformgebühr beträgt 1 % des Kaufpreises zzgl. USt und fällt nur an, wenn über IMOTO ein Verkauf zustande kommt.
Kommt kein Verkauf über IMOTO zustande, fällt keine IMOTO-Plattformgebühr an.
IMOTO bündelt Inserat, Anfragen, Besichtigungen und Kaufanbote in einem strukturierten digitalen Prozess.
Der Rechner zeigt dir eine unverbindliche Beispielrechnung auf Basis des eingegebenen Verkaufspreises. Er stellt einen Vergleichswert von 3 % der IMOTO-Plattformgebühr von 1 % gegenüber und zeigt die Differenz.
So siehst du sofort, wie sich Prozentpunkte beim Immobilienverkauf in echten Beträgen auswirken können.
Die Berechnung dient nur zur Orientierung. Tatsächliche Kosten können je nach Immobilie, Verkaufsprozess und rechtlicher Abwicklung abweichen.
Je nach Verkauf können weitere Kosten anfallen, etwa für Energieausweis, Unterlagen, Vertragserrichtung, Treuhand oder rechtliche Abwicklung.
Die weitere rechtliche Abwicklung erfolgt über unabhängige Vertragsanwälte. IMOTO erbringt keine Rechtsberatung und erstellt keinen Kaufvertrag.
Kosten sollten nicht erst am Ende verständlich werden.
Ein Immobilienverkauf ist eine große finanzielle Entscheidung. Gerade deshalb zeigt dir IMOTO von Anfang an, welche Plattformgebühr gilt: 1 % zzgl. USt nur im Erfolgsfall. Kein Verkauf über IMOTO, keine IMOTO-Plattformgebühr.
Die IMOTO-Plattformgebühr fällt nur an, wenn über IMOTO tatsächlich ein Verkauf zustande kommt.
Nur im Erfolgsfall bedeutet: Die Gebühr wird nicht vorab fällig, sondern erst dann, wenn über IMOTO ein Verkauf zustande kommt.
Kommt kein Verkauf über IMOTO zustande, fällt keine IMOTO-Plattformgebühr an.
Die weitere rechtliche Abwicklung erfolgt über unabhängige Vertragsanwälte. IMOTO selbst erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine anwaltlichen Tätigkeiten.
IMOTO bündelt Inserat, Anfragen, Besichtigungen und Kaufanbote in einem klaren digitalen Ablauf. Du bleibst Verkäufer und behältst die Kontrolle, arbeitest aber nicht ohne Struktur.
Starte deinen Verkauf mit IMOTO und arbeite mit einem strukturierten Ablauf: von der Objektdarstellung über Anfragen und Besichtigungen bis zum Kaufanbot.
Du bleibst Verkäufer. IMOTO gibt dir die Struktur.